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Schulordnung
mit der “Nutzungsordnung schulischer Computer”
Unsere Schule ist ein Ort des Lehrens, Lernens und Zusammenlebens. Gegenseitige Rücksichtnahme, respektvoller Umgang aller miteinander und Höflichkeit sind unerlässlich für eine intakte und verlässliche Schulgemeinschaft.
Diese kann nur gedeihen, wenn sich alle Beteiligten an folgende Regeln halten:
1. Unterricht und Pausenordnung
1.1 Der Unterricht gliedert sich wie folgt:
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Stunde
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Beginn
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Ende
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1. Unterrichtsstunde
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07.45 Uhr
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08.30 Uhr
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2. Unterrichtsstunde
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08.35 Uhr
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09.20 Uhr
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1. große Pause
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3. Unterrichtsstunde
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09.40 Uhr
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10.25 Uhr
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4. Unterrichtsstunde
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10.30 Uhr
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11.15 Uhr
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2. große Pause
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5. Unterrichtsstunde
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11.30 Uhr
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12.15 Uhr
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6. Unterrichtsstunde
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12.20 Uhr
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13.05 Uhr
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Mittagspause
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7. Unterrichtsstunde
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13.30 Uhr
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14.15 Uhr
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8. Unterrichtsstunde
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14.20 Uhr
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15.05 Uhr
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Die Unterrichtsstunde beginnt für alle gemäß oben angegebener Zeiten.
Die Pausenhalle wird um 07.30 Uhr aufgeschlossen; Aufenthaltsorte vor der ersten Unterrichtsstunde sind der Eingangsbereich der Schule, die Pausenhalle und der Schulhof. Zu Beginn der Stunde legen die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsmaterialien für das jeweilige Fach bereit. Der Tafeldienst sorgt nach jeder Unterrichtsstunde für eine saubere Tafel.
Die Unterrichtsstunde wird durch die Lehrkraft beendet.
Am Ende der großen Pausen ertönt ein Klingelzeichen (mit Vorklingeln). Beim Vorklingeln begeben sich die Schülerinnen und Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.
1.2 In den großen Pausen und der Mittagspause verlassen alle die Unterrichtsräume und halten sich auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf. Die Türen zu den Klassentrakten werden verschlossen. Als Alternative zu den Innentoiletten sind die Außentoiletten während der Pausenzeiten durchgehend geöffnet. Die Pausenhalle ist eine Ruhezone unserer Schule. Die Lehrkraft schließt den jeweiligen Unterrichtsraum zu Beginn der großen Pausen und der Mittagspause ab.
1.3 Auf dem Basketballfeld dürfen Ballspiele gespielt werden.
1.4 Schließfächer: Das Herausholen/Ablegen von Sachen beschränkt sich auf Beginn und Ende der großen Pausen und Zeiten vor der 1. Stunde bzw. nach Schulschluss (nach 5., 6., 7. bzw. 8. Stunde).
1.5 Muss der Unterrichtsraum gewechselt werden, so werden die Schulsachen in die Pause mitgenommen. Sie dürfen zu Beginn der Pause vor den Fachräumen abgelegt werden.
1.6 In den kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel in den Unterrichtsräumen.
1.7 In der Mittagspause beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle (Stillarbeit); für Bewegungsspiele wird der Schulhof genutzt.
1.8 Ist eine Klasse 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, so gibt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Sekretariat Bescheid. Außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats wird eine Lehrkraft im Lehrerzimmer, in der Schulleitung oder die am nächsten erreichbare Lehrkraft benachrichtigt.
1.9 Ereignet sich ein Unfall, so sind unverzüglich die nächst erreichbare Lehrkraft und das Sekretariat bzw. das Lehrerzimmer/Schulleitung zu benachrichtigen. Schülerinnen und Schüler, die im Laufe der Unterrichtszeit erkranken und daher den Unterricht nicht fortsetzen können, melden sich bei der unterrichtenden Lehrkraft (Fehlvermerk im Klassenbuch, ggf. telefonische Benachrichtigung der Eltern) und – sofern besetzt - im Sekretariat ab (Benachrichtigung der Eltern).
1.10 Fachräume, insbesondere der PC-Raum und der Musikraum, sind vor Verschmutzungen besonders zu schützen. Sie werden nur mit sauberen, trockenen Schuhen betreten. Dort wird weder gegessen noch getrunken.
1.11 In Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft darf im Unterricht getrunken werden.
2. Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
2.1 Während der gesamten Unterrichtszeit bleiben die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände (Schulgebäude, Pausenhof). Nur solange dies der Fall ist, besteht Unfallversicherungsschutz. Der direkte Schulweg ist in den Versicherungsschutz einbezogen.
2.2 In allen Klassen werden Absprachen darüber getroffen, wer für die Sauberkeit der Tafel, den Kreidevorrat, die Ordnung im Raum und die Belüftung des Raumes sorgt. Jede Unterrichtsstunde endet in einer aufgeräumten Klasse. Müll wird getrennt in die entsprechenden Behälter entsorgt.
2.3 Alle Räume, Einrichtungsgegenstände und Materialien werden pfleglich behandelt, damit sie lange für alle weiteren Nutzer erhalten bleiben.
2.4 Am Ende des Unterrichtstages - auch nach der letzten regulären Unterrichtsstunde im Klassenraum - werden zur Vereinfachung der Reinigung in allen Räumen – auch in der Eschhofschule - die Stühle hochgestellt.
2.5 Die Fahrräder werden im Fahrradstand bzw. auf dem Schulhof, jedoch nicht auf dem Basketballfeld, abgestellt und abgeschlossen.
2.6 Auf dem gesamten Schulgelände ist es verboten, gefährdende Gegenstände (z. B. Messer, Waffen, Feuerwerkskörper sowie Attrappen dieser Gegenstände) mitzubringen.
2.7 Auf dem gesamten Schulgelände sind sämtliche Verhaltensweisen/Spiele zu unterlassen, die andere in Gefahr bringen (z. B. Werfen mit gefährlichen Gegenständen, Schneebällen) oder zu Sachbeschädigungen führen.
2.8 Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum sind verboten.
2.9 Der Verlust von Geld oder Wertgegenständen (z. B. Handy, Walkman, Fahrtausweise) wird weder von der Schule oder vom Schulträger noch von deren Versicherungen ersetzt. Deshalb sollten größere Geldbeträge oder Wertgegenstände nicht mit in die Schule gebracht werden. Für den Sportunterricht gilt eine besondere Regelung.
2.10 Handys sind während des Unterrichts auszuschalten.
2.11 Im Sportunterricht müssen aus Sicherheitsgründen gepiercte Körperstellen abgeklebt werden.
3. Erkrankungen und Beurlaubungen
3.1 Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Im Falle einer Erkrankung benachrichtigen die Erziehungsberechtigten umgehend das Sekretariat (ggf. auf Anrufbeantworter sprechen). Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Schüler/die Schülerin wegen Krankheit eine schriftliche Lernkontrolle versäumt. Erscheint der Schüler / die Schülerin wieder zum Unterricht, so legt er / sie dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vor. Dauert das Fehlen länger als 5 Tage, so ist die schriftliche Entschuldigung bei der Schule abzugeben oder der Schule zuzuschicken.
3.2 Schülerinnen und Schüler, die im Laufe der Unterrichtszeit erkranken und daher den Unterricht nicht fortsetzen können, melden sich bei der unterrichtenden Lehrkraft (Fehlvermerk im Klassenbuch) und – sofern besetzt - im Sekretariat ab. (Wiederholung von 1.6 in Teilen)
3.3 Anträge auf Beurlaubung vom Unterricht sind - in begründeten Fällen - rechtzeitig – i. d. R. eine Woche vorher – zu stellen, und zwar
- an die Klassenleitung, falls die Beurlaubung für einzelne Unterrichtsstunden
- an die Schulleitung – über die Klassenleitung -, falls die Beurlaubung für einen Tag oder länger ausgesprochen werden soll. Über den Antrag entscheidet die Schule.
Arztbesuche sollen i. d. R. am Nachmittag stattfinden.
Zu dieser Schulordnung gehört der Anhang: “Nutzungsordnung für schulische Computer”
Nutzungsordnung für schulische Computer
Allgemeines
Die Schule stellt für unterrichtliche Zwecke den PC-Raum und mobile Rechner zur Verfügung. Die Nutzung aller PC-Arbeitsplätze in der Schule darf ausschließlich unter Einhaltung der nachstehenden Regeln erfolgen.
Schulleitung und Systemverwalter
Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für eine pädagogisch angemessene und lernzielorientierte Nutzung der schulischen PCs. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, beauftragt sie Systemverwalter, die Schülerarbeitsplätze - soweit technisch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln möglich - vor sachfremder Nutzung zu schützen. Basis des schulischen Schutzes ist der Portalserver „IServ“. Um an einem Schul-PC arbeiten zu können, muss sich jede/-r Schüler/-in mit seinem Benutzernamen und Passwort am Portalserver anmelden. Der Portalserver hält die Nutzungszeiten der einzelnen Accounts fest. Die Systemverwalter kontrollieren das System hinsichtlich regelkonformer Nutzung und sind berechtigt, die Log-Dateien einzusehen.
Lehrkräfte
Die Schulleitung beauftragt die unterrichtenden Lehrkräfte während der PC-Arbeit der Schüler/-innen mit der Aufsichtspflicht. Die Lehrkräfte kontrollieren stichprobenartig die PC-Nutzung an den einzelnen Arbeitsplätzen. Die Lehrkräfte treffen bei Missbrauch pädagogische Maßnahmen, bei grobem Missbrauch wird die Schulleitung informiert und der fragliche Schüleraccount gelöscht. Bei strafrechtlich relevanten Aktionen ( z. B. jede Form der Manipulation der PCs, des Servers oder der Accounts, Verbreitung illegaler Texte oder Bilder, ...), kann darüber hinaus Anzeige erstattet werden.
Schüler/-innen
Alle Rechner sind sachgemäß und schonend zu behandeln. Für den PC-Raum gilt eine gesonderte Raumordnung. Die PC-Nutzung, insbesondere die Nutzung des Internets, darf nur zu unterrichtlichen Zwecken erfolgen. Für jede/-n Schüler/-in wird ein Account angelegt, dieser räumt 250 MB Speicherplatz (Homeverzeichnis) ein, der zum Speichern von Mails, der eigenen Homepage und unterrichtsbezogenen Dateien genutzt werden kann. Anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber dem Gymnasium Lemwerder besteht nicht. Es besteht ebenfalls kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf die verlustfreie Sicherung der im Netzwerk gespeicherten Daten. Es wird dringend empfohlen, von wichtigen Dateien Sicherheitskopien auf dem heimischen PC anzulegen. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann nicht gewährleistet werden. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber dem Gymnasium Lemwerder auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. Das Aufrufen jugendgefährdender Inhalte - das sind insbesondere rassistische, gewaltverherrlichende und pornographische Schriften, Musik, Bilder oder Filme - ist verboten. Gleiches gilt für Spiele, insbesondere für Onlinespiele. Externe Kommunikationsplattformen (ICQ, SVZ, ...) sind gesperrt. Die Emailadresse darf nicht zum Versenden von Massenemails genutzt werden. Daten im Internet unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Herunterladen und Speichern von Daten aus dem Internet darf nur unter Beachtung des Urheberrechts geschehen, die Nutzung des Speicherplatzes zum Tauschen solcher Daten (MP3, Fotos, Filme, Spiele, ...) ist untersagt. Die Nutzung der Emailadresse, der Foren und des Chats (falls eingerichtet) unterliegt der „Nettikette“: Persönliche Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen führen unweigerlich zur Sperrung des Accounts.
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Stand: 22. Februar 2010
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